Bewerbungen für das Studienjahr 2025/26
Der IT-gestützte Aufnahmetest findet im Zeitraum von 8.4.2025 bis 24.4.2025 online statt. Sie müssen daher nicht an die FHWien der WKW kommen. Sie können Ihren Termin nach Überprüfung Ihrer Unterlagen im Bewerberdashboard wählen. Hier können Sie auch zwischen verschiedenen Uhrzeiten wählen.
Am 6. Mai 2025 erhalten Sie per Mail die Information, ob Sie in die nächste Runde weiterkommen.
Nach dem IT-gestützten Aufnahmetest folgt noch eine weitere Stufe des Aufnahmeverfahrens.
Wie diese Stufe bei Ihrem Studiengang abläuft und wann genau die Termine für das studiengangsspezifische Aufnahmeverfahren sind, erfahren Sie auf der jeweiligen Aufnahmeverfahren-Seite des Studiengangs:
Aufnahmeverfahren Bachelor-Studiengänge
Aufnahmeverfahren Master-Studiengänge
Nach aktueller Planung findet dieser Teil des Aufnahmeverfahrens 2025 entweder an der FH oder online statt. Sie werden zwischen verschiedenen Uhrzeiten wählen können.
* Was sind Abschlussdokumente? Ihre Abschlussdokumente sind jene Unterlagen, die Ihren Schul- oder Hochschulabschluss nachweisen. Diese Unterlagen müssen Sie vorlegen, um zum Studium an der FHWien der WKW zugelassen zu werden. Bitte achten Sie dabei auf den Ausstellungsort Ihrer Abschlussdokumente. Denn davon hängt es ab, bis wann Sie uns Ihre Bewerbung um einen Studienplatz an der FHWien der WKW übermitteln müssen.
** Testdauer: Bitte planen Sie für die IT-gestützten Tests für Bachelor-Studiengänge zweieinhalb Stunden ein, für die IT-gestützten Tests für Master-Studiengänge drei Stunden.
Nach Ablauf des vorgegebenen Zeitrahmens für den jeweiligen Test wird dieser abgebrochen. Auch nicht zur Gänze absolvierte Tests werden bewertet. Die Zeitkontrolle erfolgt eigenverantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die verschiedenen Testblöcke unterschiedliche Zeitfenster beanspruchen.
Durch die Wahl des Testtermins erklären Sie sich mit dieser Vorgangsweise einverstanden.
*** Zur Sicherung Ihres Studienplatzes müssen Sie die Studiengebühren und den ÖH-Beitrag innerhalb der in der Zusage genannten Frist einzahlen. Die Einzahlung entspricht Ihrer verbindlichen Anmeldung. Sollte die Einzahlung nicht fristgerecht erfolgen, wird der Studienplatz automatisch an den nächstgereihten Bewerber/die nächstgereihte Bewerberin vergeben. Der Studienbeitrag des ersten Semesters gilt gleichzeitig als Kaution für den Fall der Nichtanspruchnahme eines Studienplatzes und kann daher nicht refundiert werden.