Studienbeitrag
Die studienrelevanten Beiträge für Bachelor- und Master-Studiengänge setzen sich zusammen aus dem Studienbeitrag sowie dem ÖH-Beitrag und dem Sonderbeitrag der ÖH.
*Ausnahmegründe für Drittstaatsangehörige: Für Personen, die in die Personengruppenverordnung (siehe Infoblatt und rechtliche Grundlage) fallen oder einen anderen Aufenthaltstitel als „Student“ haben, gilt dieselbe Beitragsregelung wie für EU/EWR/CH-StaatsbürgerInnen. Bitte legen Sie die entsprechenden Nachweise Ihren Bewerbungsunterlagen bei.
Die FHWien der WKW erlässt ukrainischen Studierenden den Studienbeitrag für das Wintersemester 2024/25. Der Erlass erfolgt automatisch.
Anzahlung
Die Anzahlung bezieht sich auf die Staatsbürgerschaft der BewerberInnen und wird im Zuge der Online-Bewerbung erhoben. Erst nach Zahlungseingang kann die Bewerbung fortgesetzt und abgeschlossen werden. Die geleistete Anzahlung wird auf die studienrelevanten Beiträge angerechnet und bei Nichtaufnahme bzw. Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzungen rückerstattet. Für diesen Fall finden Sie hier den Antrag auf Rückerstattung.
Alle Kosten der Zahlung (z.B. Bankgebühren), insbesondere bei grenzüberschreitenden Überweisungen, trägt die/der BewerberIn; dies gilt auch bei einer allfälligen Rückerstattung der Anzahlung. Eine Rückerstattung der Anzahlung erfolgt mittels Banküberweisung.
(inklusive Schweizer StaatsbürgerInnen)
Wir weisen darauf hin, dass die FHWien der WKW BewerberInnen etwaige anlässlich ihrer Bewerbung entstehenden Aufwendungen – wie beispielsweise Fahrtkosten oder Übernachtungskosten – nicht ersetzt.