Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen zum Master-Studiengang Digital Innovation sind
- ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelor-Studiengang oder
- der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Als facheinschlägig gelten sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge, Studiengänge aus den Bereichen Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen, sofern sie u.a.
- Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre einschließlich betriebliches Rechnungswesen und Finanzierung (mindestens 18 ECTS)
- Projekt- und Prozessmanagement (mindestens 6 ECTS)
- Wirtschaftsprivatrecht (mindestens 6 ECTS)
auf Bachelor-Niveau vermitteln.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studiengangsleitung berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des Master-Studiums abzulegen sind.