Zugelassen sind ausschließlich AkademikerInnen, das heißt Personen mit anerkannten, akademischen Bachelor-Abschlüssen und gleich- oder höherwertigen Abschlüssen (z.B. Magister, Diplom-Ingenieur).
Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Abschlüsse von Fachhochschulen oder Universitäten (z. B.: Human Resource Management – Arbeitsrecht MOEL, Angewandtes Wissensmanagement), u.a. alle Bachelor- und Diplomabschlüsse an der FHWien der WKW.
Alle anderen akademischen Abschlüsse (z. B. technische, natur- oder geisteswissenschaftliche), sofern ein vertieftes betriebswirtschaftliches Vorwissen und Verständnis nachgewiesen werden kann. Der Nachweis des erforderlichen Qualifikationsniveaus erfolgt im Zuge des Aufnahmeverfahrens (eine individuelle Abklärung mit der Studiengangsleitung wird empfohlen).